Ein Ehevertrag oder eine Lebenspartnerschaftsvereinbarung ermöglicht es, rechtliche Regelungen individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen – sei es im Güterrecht, beim Unterhalt oder in Fragen der Altersvorsorge. Der Notar berät Sie dabei fair, neutral und mit Blick auf eine ausgewogene Lösung.
Auch für unverheiratete Paare kann ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein, insbesondere bei gemeinsamen Investitionen oder Vermögensaufbau. So lassen sich rechtliche Risiken bei einer Trennung oder im Erbfall deutlich verringern.
Im Familienrecht stehen wir Ihnen außerdem bei Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen oder Adoptionen unterstützend zur Seite. Wir begleiten Sie kompetent und vertrauensvoll bei allen rechtlichen Schritten.