Vermögensübertragung – zu Lebzeiten oder im Erbfall?
Oft heißt es: „Schenken zu Lebzeiten ist besser als vererben.“ Dahinter stehen nachvollziehbare Überlegungen – etwa Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, Erbschaftssteuern zu minimieren oder Angehörige frühzeitig abzusichern. Gleichzeitig sollte bedacht werden, dass mit der Schenkung auch der Verlust von Eigentum einhergeht.
Als Notare helfen wir dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln – etwa durch die Einräumung lebenslanger Wohn- oder Nießbrauchrechte, die Vereinbarung von Rentenzahlungen oder Rückforderungsrechten.
Auch bei der Vermögensübertragung im Todesfall ist eine rechtzeitige Beratung entscheidend. Viele Menschen hinterlassen kein wirksames Testament – was dazu führt, dass die gesetzliche Erbfolge greift, die häufig nicht den tatsächlichen Vorstellungen entspricht. Maßgeschneiderte Testamente oder Erbverträge sind in der Regel sinnvoller – und können auch steuerlich und organisatorisch Vorteile bringen.
Wir erklären Ihnen verständlich, wie das Erbrecht funktioniert, und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung.
Auch nach einem Todesfall stehen wir Ihnen zur Seite – sei es bei der Beantragung eines Erbscheins, bei Erbverzichtserklärungen oder in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir begleiten Sie kompetent – von der Planung bis zur Regelung des Nachlasses.