Unternehmen & Gesellschaften

Als Notar in München begleite ich Sie bei allen wichtigen Schritten im Unternehmensleben – von der Rechtsformwahl über die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen bis zur Unternehmensnachfolge. Ich unterstütze Sie zudem bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der rechtssicheren Organisation Ihrer Unternehmensunterlagen.

Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht - Notare München

Die Gründung eines Unternehmens erfordert in der Regel die Eintragung ins Handelsregister. Wir unterstützen Sie dabei umfassend – von der Antragstellung über die Beglaubigung von Unterschriften bis zur erfolgreichen Eintragung.

Die GmbH ist dabei die häufigste Rechtsform. Mit ihrer Eintragung entsteht eine eigene Rechtsperson, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Im Gegensatz zu Personengesellschaften wie GbR oder OHG haften die Gesellschafter also nicht mit ihrem Privatvermögen.

Auch beim Verkauf von GmbH-Anteilen sind wir für Sie da. Dieser erfordert die notarielle Beurkundung sämtlicher Vereinbarungen. Wir prüfen und beurkunden die Verträge, aktualisieren die Gesellschafterliste, reichen die Unterlagen elektronisch beim Handelsregister ein und sorgen für den rechtlichen Abschluss der Übertragung.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei allen handelsregisterrelevanten Vorgängen während des gesamten Unternehmenslebenszyklus – etwa bei Firmenänderungen, Sitzverlegungen, Satzungsänderungen, Umwandlungen, Geschäftsführer- oder Vorstandsbestellungen bzw. -abberufungen, Gesellschafterwechseln in KG oder OHG sowie bei der Liquidation von Handelsgesellschaften.

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Diese Rechtsform kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine einzelne Person ein Unternehmen führt. Als Kaufmann gilt grundsätzlich jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Der Einzelkaufmann haftet dabei persönlich für alle Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb. Diese Rechtsform ist besonders bei kleineren Unternehmen beliebt, da sie mit einem vergleichsweise geringen organisatorischen Aufwand verbunden ist.

Personengesellschaften

Wenn sich mehrere Personen zur gemeinsamen Verfolgung eines Unternehmenszwecks zusammenschließen, kann eine Personenhandelsgesellschaft gegründet werden – meist in Form einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG).

Für diese Gesellschaftsformen ist kein Mindestkapital erforderlich, da – mit Ausnahme der Kommanditisten – alle Gesellschafter persönlich haften. Eine Insolvenz kann daher auch zur persönlichen Haftung führen. Einen Geschäftsführer im eigentlichen Sinne gibt es nicht; die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten die Gesellschaft. Zusätzlich können Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen werden.

In einer Kommanditgesellschaft haften Kommanditisten nur in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Häufig tritt eine GmbH als persönlich haftender Gesellschafter auf – in diesem Fall handelt es sich um eine GmbH & Co. KG.

Freiberufler können sich zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen, die im Partnerschaftsregister eingetragen wird. Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist verbreitet – sie erfordert keine Eintragung und keine notarielle Anmeldung.

Kapitalgesellschaften

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am häufigsten gewählte Rechtsform bei Unternehmensgründungen.

Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG oder UG sind eigenständige juristische Personen, unabhängig von den Gesellschaftern. Die Beteiligung erfolgt über Geschäftsanteile oder Aktien. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital ist erforderlich: bei der GmbH 25.000 €, bei der AG 50.000 €, bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 1 €.

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft muss stets in notarieller Form erfolgen. Sie entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Im Gegensatz zur Personenhandelsgesellschaft kann die Geschäftsführung auch durch externe Personen (Fremdgeschäftsführer) übernommen werden.

Die Aktiengesellschaft (AG) spielt bei Neugründungen eine untergeordnete Rolle. Sie unterliegt im Vergleich zur GmbH strengeren gesetzlichen Vorgaben – sowohl bei der Satzung als auch bei der späteren Durchführung von Hauptversammlungen.

Als Notar berate ich Sie zur passenden Rechtsform, entwerfe die Satzung sowie alle weiteren Gründungsunterlagen – etwa Anmeldeurkunden, Aufsichtsratsprotokolle oder Prüfberichte – und begleite Sie durch den gesamten Gründungsprozess.

Unternehmensumwandlung

Besteht ein Unternehmen bereits, stellt sich oft die Frage, ob ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll ist – etwa bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, dem Wunsch nach Haftungsbeschränkung oder dem Rückzug eines Gesellschafters aus dem operativen Geschäft.

Ein Rechtsformwechsel kann steuerliche, gesellschafts- oder arbeitsrechtliche Gründe haben. Das Gesetz hält hierfür verschiedene Möglichkeiten bereit, insbesondere im Umwandlungsgesetz, aber auch darüber hinaus.

Da es sich meist um komplexe Vorgänge handelt, ist in vielen Fällen die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Unternehmensnachfolge

Früher oder später steht jeder Unternehmer vor der Frage, wer das Unternehmen nach dem eigenen Ausscheiden weiterführen soll. Eine rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist oft entscheidend für den Fortbestand des Betriebs.

Bei der Nachfolgegestaltung spielen unternehmerische, steuerliche, gesellschafts- und erbrechtliche Aspekte zusammen. Ist ein geeigneter Nachfolger vorhanden, sollte in Abstimmung mit dem steuerlichen Berater ein Vertrag entwickelt werden, der einen reibungslosen Übergang – idealerweise bereits zu Lebzeiten – ermöglicht.

Gleichzeitig sollte auch für den plötzlichen Todes- oder Krankheitsfall vorgesorgt werden. Ein durchdachtes Unternehmertestament verhindert im besten Fall, dass das Unternehmen in eine handlungsunfähige Erbengemeinschaft fällt. Bei mehreren Erben ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oft sinnvoll.

Gibt es keinen Nachfolger in der Familie, kommt häufig ein Unternehmensverkauf an einen Investor in Betracht – entweder in Form eines Asset-Deals (Vermögenswerte) oder Share-Deals (Gesellschaftsanteile). Auch dabei ist regelmäßig die Mitwirkung eines Notars erforderlich.

Erklärvideo "Start Up & Notare"

Quelle: DNOTV GmbH

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